Das Beispiel illustriert die bilanzielle Behandlung von Immobilien bei gewerblichen Immobilienentwicklern, deren Geschäftstätigkeit die Errichtung im Kundenauftrag, die Errichtung zur anschließenden Veräußerung, aber auch den Ankauf/Sanierung/Errichtung zur dauerhaften Vermietung umfasst. Etwaige (umsatz-)steuerliche Themen sowie die Auswirkungen des Bauträgervertragsgesetzes werden dabei nicht berücksichtigt.

