Die Bilanzierung von Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist und bleibt ein Dauerbrenner im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

