Durch das RÄG 2014 haben sich einige Änderungen auch im Zusammenhang mit Angaben im Anhang und Lagebericht ergeben. Seit 1. 1. 2016 sind Kleinstkapitalgesellschaften von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs befreit.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

