Die neuen Vorschriften des RÄG 2014 beinhalten erstmals Legaldefinitionen der beiden Wertmaßstäbe "beizulegender Zeitwert" und "beizulegender Wert", die insbesondere für die Bewertung von Finanzinstrumenten maßgebend sind. In diesem Beitrag werden die Ausprägungen sowohl des beizulegenden Zeitwerts gängiger Finanzinstrumente als auch des beizulegenden Werts bei Beteiligungen im Rahmen der UGB-Rechnungslegung dargelegt und Lösungsansätze und Probleme bei der Ermittlung beider Wertmaßstäbe aufgezeigt.

