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Bewertung der Aktiva: Beizulegender Wert vs Beizulegender Zeitwert

der schwerpunktAufsatzAleksandar Jankovic, Christian SteinerDJA 2017/14DJA 2017, 40 - 43 Heft 2 v. 29.11.2017

Mit dem RÄG 2014 wurden in § 189a UGB erstmals die Begriffe "beizulegender Wert" und "beizulegender Zeitwert" als Bewertungsmaßstäbe definiert, welche im nachfolgenden Beitrag aus Praxissicht erläutert werden.

Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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