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Dienstzettelausstellung nach Ende des Dienstverhältnisses

ArbeitsrechtARD 4865/23/97 Heft 4865 v. 29.8.1997

( AngG § 6 Abs 3, § 39, AVRAG § 2 ) Ein Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses noch Anspruch auf einen Dienstzettel.

OLG Wien 7 Ra 354/96x v. 03.02.1997

Die Ausstellung eines Dienstzettels kann auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses durchaus noch weiter sinnvoll sein, und zwar unbeschadet eines Anspruchs auf ein Dienstzeugnis gemäß § 39 AngG, weil laut Kollektivvertrag die Qualifikationsmerkmale in den Dienstzettel aufzunehmen sind, die beim Dienstzeugnis nach § 39 AngG, das über die Dauer und Art der Dienstleistung Auskunft gibt, weder erforderlich noch notwendig sind.

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