§ 37 Abs 1 iVm § 38, § 67 Abs 7 EStG - Bezieht ein Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung der Vergütung für eine Dienstnehmererfindung infolge Arbeitgeberwechsels (hier: innerhalb desselben Konzerns) aus diesem Dienstverhältnis keinen laufenden Bezug mehr, kommt eine begünstigte Besteuerung dieser Prämien nach § 67 Abs 7 EStG nicht in Betracht, da in diesem Fall das Jahressechstel gleich € 0,- ist. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (Nachweis des Patentschutzes) kommt jedoch eine begünstigte Besteuerung gemäß § 37 Abs 1 iVm § 38 EStG in Betracht.