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Dienstnehmereigenschaft von Kolporteuren

SteuerrechtRdW 1996, 438 Heft 9 v. 15.9.1996

Die Abgabenbehörde vertrat die Auffassung, dass ein Zeitungskolporteur selbständig tätig ist. Der VwGH hob die Entscheidung wegen Verfahrensmängel auf: Nach den üblichen Kolporteurverträgen liegt keine selbständige Tätigkeit, sondern ein Dienstverhältnis vor.

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