Auch die Erbringung von Dienstleistungen durch die Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft in der Krise unterliegt den Regeln des Eigenkapitalersatzrechtes.
OGH 24.02.2000, 8 Ob 136/99d
Problem
Eine Muttergesellschaft (AG) erbrachte jahrelang entgeltlich Dienstleistungen, z.B. auf den Gebieten Controlling, Rechnungswesen, Personalbereitstellung und EDV, an ihre 100-%-Tochtergesellschaft (GmbH). Daneben überließ die Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft auch Lagerflächen, Geräte und Büroeinrichtung zur Nutzung.