Am 31. Dezember 2023 ist das 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (3. MILG) in Kraft getreten. Neben Rechtsänderungen im MRG und RichtWG beinhaltet das 3. MILG auch Neuerungen, die das gesetzliche Valorisierungssystem im WGG betreffen. Der folgende Beitrag nimmt dies zum Anlass und beleuchtet diese für den Geltungsbereich des WGG maßgeblichen Neuregelungen. Zum Abschluss widmet sich der Beitrag der Frage, ob und inwieweit das vom 3. MILG angestrebte Lenkungsziel, nämlich leistbaren Wohnraum über den gemeinnützigen Sektor hinaus sicherzustellen, durch diese Maßnahmen erreicht werden kann.