Mit Beginn dieses Jahres ist nach einem rasanten Gesetzwerdungsfinale die Wohnrechtsnovelle 20151,2 in Kraft getreten – ein kleines, aber vor allem für das wohnungseigentumsrechtliche Geschehen in der Praxis sehr wichtiges Gesetz. Damit wird zum einen die schon seit fast zwei Jahren schwelende Problematik des Zubehör-Wohnungseigentums gelöst und wird zum anderen die Erhaltung von Heizthermen, Warmwasserboilern und sonstigen Wärmebereitungsgeräten als (unabdingbare) Pflicht des Vermieters statuiert. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen und geht auf einige rechtsdogmatische und verfassungsrechtliche Fragen ein, die im Verlauf der Gesetzwerdung öffentlich diskutiert wurden; auch werden mögliche Auslegungsfragen besprochen. Die durchaus bewegte Geschichte der Entstehung dieses Gesetzes und dessen rechtspolitische Bewertung bleiben hier allerdings ausgespart; darauf wurde bereits an anderer Stelle eingegangen.3