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Die Umsetzung des öffentlichen Country-by-Country Reporting durch Kreditinstitute: Eine empirische Analyse

RechnungswesenHarald Amberger, Ph.D./Katrin Eva Lackner, MScRWZ 2021/70RWZ 2021, 379 Heft 12 v. 27.12.2021

Öffentliches Country-by-Country Reporting ("CbCR") ist zurzeit nur für Unternehmen einzelner Wirtschaftszweige, insb Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, vorgesehen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Umsetzung dieser Berichtspflicht durch in der Europäischen Union ansässige Institute. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen erhebliche Unterschiede in der Ausgestaltung der länderspezifischen Berichte zwischen den betroffenen Instituten und liefern damit einen Diskussionsbeitrag zur geplanten Ausweitung der Offenlegungspflichten im Rahmen des CbCR auf große multinationale Unternehmen.11Wir bedanken uns bei Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. sowie den Teilnehmer*innen des Forschungsseminars Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Accounting an der Wirtschaftsuniversität Wien für wertvolle Anmerkungen zum Manuskript. Diese Forschungsarbeit wird durch den Wissenschaftsfonds (FWF) gefördert: Doc 92-G. Der vorliegende Beitrag basiert auf der Masterarbeit Lackner, Public Country-by-Country Reporting - An Empirical Analysis (Wirtschaftsuniversität Wien 2021), die von Harald Amberger betreut wurde.

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