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Die Neuregelung des Verfahrens zur Unterbringung in den Maßnahmenvollzug durch das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022

AktuellesMMag. Dr. Kathrin StiebellehnerJMG 2023, 212 Heft 3 v. 20.10.2023

Mit BGBl I 2022/223 wurde das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022 kundgemacht – das Ergebnis eines jahrelangen Reformprozesses, der in einer umfassenden Novellierung des Verfahrens zur Unterbringung in den Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 1 oder 2 StGB mündete. Damit sollte eine „übersichtliche und zeitgemäße Regelung der Verfahrensregelungen“ geschaffen werden. So wurde insb das 21. Hauptstück der StPO umstrukturiert und die vorläufige Unterbringung neu geregelt (§§ 429-434g StPO). Die große Novellierung des Maßnahmenvollzugs als zweiter Teil des notwendigen Reformprozesses steht aber noch aus.

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