In den nächsten Wochen ist mit der Verabschiedung des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes zu rechnen, das eine Reihe von zivilrechtlichen Begleitmaßnahmen zur Einführung des Euro umsetzt. Kapitalgesellschaften erhalten die Möglichkeit, die Umstellung auf den Euro bereits ab 1999 durchzuführen. Der einfachste Weg führt über die Einführung der Stückaktie, bei der keine Kapitalmaßnahme erforderlich ist. Die Darstellung wird durch Vorschläge für Hauptversammlungsbeschlüsse, die bereits 1998 gefasst werden können, ergänzt.