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Die liechtensteinische Stiftung im Spannungsfeld zwischen Intransparenz nach dem Steuerabkommen und Transparenz als ausländischer Investmentfonds

Internationales SteuerrechtMag. Daniel W. Blum, BSc.Erik Pinetz, LL.M., MSc.ÖStZ 2014/405ÖStZ 2014, 255 Heft 10 v. 16.5.2014

Liechtensteinische Stiftungen können - abhängig von ihrer Ausgestaltung - gemäß der neuen Fondsbesteuerung sowohl als AIF, als auch als ausländischer Investmentfonds iSd § 188 Abs 1 Z 3 InvFG qualifiziert werden. Zugleich sieht das erst kürzlich abgeschlossene Steuerabkommen mit Liechtenstein in Art 2 Z 2 lit b einen Kriterienkatalog vor, bei dessen Erfüllung die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete liechtensteinische Vermögensmasse steuerlich gemäß Art 33 ff SteuAbk als intransparent zu behandeln ist. Der Beitrag untersucht dieses Spannungsverhältnis.

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