Erfolgt bei einem Dienstnehmer ein Austritt und besteht ein offener Urlaubsanspruch, ist dieser in Form einer Urlaubsersatzleistung abzurechnen. Der folgende Artikel zeigt die korrekte Anwendung der UEL-/KÜE–Schablone von den Parametereinstellungen bis hin zur Verbuchung in die FIBU.

