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Die Kabelbruchfälle*)*)Für Hinweise und Ratschläge möchte ich den Herren Prof. H. Honsell und Dr. H. Böhm (beide Salzburg) danken. Besonders verpflichtet bin ich Herrn Dr. W. Posch (Graz–Salzburg); mit ihm konnte ich nicht nur die Thematik ausgiebig diskutieren, sondern wurde auch in freundschaftlicher Weise mit rechtsvergleichendem Material wohl versorgt. Daß die Arbeit in Salzburg abgefaßt wurde, mag das Fehlen von schwerer zugänglichen Arbeiten zum schweizerischen Recht entschuldigen.

AufsätzeDDr. Alfons BürgeJBl 1981, 57 Heft 3 und 4 v. 14.2.1981

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