Die häusliche Nebenbeschäftigung stellt eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der GewO dar. Sie erlaubt es, selbstständige Erwerbstätigkeiten gewerbsmäßig zu erbringen, ohne dass hierfür eine Gewerbeberechtigung notwendig ist.
Die häusliche Nebenbeschäftigung stellt eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der GewO dar. Sie erlaubt es, selbstständige Erwerbstätigkeiten gewerbsmäßig zu erbringen, ohne dass hierfür eine Gewerbeberechtigung notwendig ist.
