Der nachfolgende Beitrag untersucht die Möglichkeiten des europäischen Kollisionsrechts angesichts unterschiedlicher Umsetzung der Kartellschadenersatzrichtlinie in den Rechtsordnungen Europas zur Verbesserung der Ausgangsposition einer geschädigten Klägerin bei grenzüberschreitenden Kartellen im europäischen Binnenmarkt.
Normen: Art 4 Brüssel Ia-VO, Art 8 Brüssel Ia-VO, Art 63 Brüssel Ia-VO, Art 6 Rom II-VO