vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Entscheidung der Kommission im Fall Intel

EntscheidungenCorneliu Hödlmayr, Marieke Scholz1)1)Die Autoren sind bei der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission tätig. Der Beitrag bringt ausschließlich ihre persönlichen Ansichten zum Ausdruck.ÖZK 2010, 32 Heft 1 v. 15.2.2010

Am 13.5.2009 erließ die Europäische Kommission ("Kommission") gemäß Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("AEUV") und Artikel 54 des EWR-Abkommens eine Bußgeldentscheidung gegen Intel Corporation ("Intel").2)2)Sache COMP/C-3/37.990 - Intel. Kommissionsentscheidung K(2009) 3726 endgültig vom 13.5.2009, ABl C 227 vom 22.9.2009, S 7 (Zusammenfassung). Eine vorläufige nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wurde am 21.9.2009 auf der Webseite der GD Wettbewerb veröffentlicht. Die Entscheidung stellt fest, dass Intel seine marktbeherrschende Stellung auf dem weltweiten Markt für x86 Mikroprozessoren in der Zeit von Oktober 2002 bis Dezember 2007 durch zwei Typen von Verhaltensweisen missbraucht hat: (i) sog. "naked restrictions", d.h. auf eine direkte Wettbewerbsbeschränkung gerichtete Verhaltensweisen sowie (ii) bedingte Rabatte und bedingte Zahlungen. Die Kommission setzte für diese Zuwiderhandlungen ein Bußgeld in Höhe von 1,06 Mrd Euro gegen Intel fest. Dies ist das bisher höchste gegen ein Einzelunternehmen verhängte Bußgeld. Insoweit die missbräuchlichen Verhaltensweisen noch andauern sollten, wurde Intel zudem verpflichtet, diese unverzüglich abzustellen und künftig zu unterlassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!