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Die Einpersonen-AG

Gesellschafts- & SteuerrechtDr. Albert Birkner, LL.M. (Cambrigdge) Dr. Clemens Hasenauer, LL.M. (NYU)RWZ 2005/31RWZ 2005, 101 Heft 4 v. 26.4.2005

Durch das EU-GesRÄG 2004 wurde auf Grundlage der RL 89/667/ EWG (Einpersonengesellschafts-Richtlinie) ein neuer § 35 in das AktG eingefügt. Demnach ist die Gründung von Einpersonen-AGs nunmehr möglich. Die Vereinigung aller Anteile in einer Hand ist zum Firmenbuch anzumelden. Der vorliegende Beitrag enthält eine Darstellung der europarechtlichen Grundlagen und praktisch relevanter Erfahrungswerte mit § 35 AktG.

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