Zu den zentralen Dienstleistungen des Dachverbands der Sozialversicherungsträger gehört die „Vergabe von einheitlichen Versicherungsnummern und deren Verknüpfung mit dem entsprechenden bereichsspezifischen Personenkennzeichen1 (§ 9 des E-Government-Gesetzes, BGBl I 10/2004) zur Verwaltung personenbezogener Daten im Rahmen der der Sozialversicherung gesetzlich übertragenen Aufgaben“2. Diese Aufgabe oblag bis 31.12.2019 dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger3.