Eine solche Zuordnung der Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers unter die DBA-Zuteilungsregel für selbstständige Arbeit und nicht unter jene für unselbstständige Arbeit ist im Übrigen auch vom VwGH bereits nachvollzogen worden (VwGH 25.11.1992, 91/13/0144 betr einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer).