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Der Verlustrücktrag - Ein dauerhaftes Instrument auch für die Zukunft!

Steuerrecht AktuellChristian Renelt, BSc (WU)ÖStZ 2021/466ÖStZ 2021, 350 Heft 12 v. 15.6.2021

COVID-19 bringt viele Veränderungen. Als eine der steuerlichen Hauptmaßnahmen zur Schaffung positiver Liquiditätseffekte für die Corona-bedingt angeschlagenen heimischen Betriebe eröffnet der österreichische Gesetzgeber im Rahmen des KonStG11Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) BGBl I 2020/96. die Möglichkeit eines steuerlichen Verlustrücktrags. Allerdings ist diese Maßnahme temporär begrenzt und gestattet die steuerliche Verrechnung eines Krisenverlustes aus dem Kalenderjahr 2020 bzw alternativ aus der Veranlagung 2021 mit einem Gewinn der beiden vorangehenden Wirtschaftsjahre. Aufbauend auf der empirischen Analyse "Gut, besser, Verlustrücktrag? - Eine Simulation der Wirkung des österreichischen Verlustrücktrags" (ÖStZ 11/2021, 312 ff) widmet sich dieser Beitrag der berechtigten Frage, ob dem temporär eingeführten steuerlichen Verlustrücktrag nicht auch ein längerfristiges Potenzial zur dauerhaften Verankerung im österreichischen Steuersystem innewohnt.22Der Autor dankt Frau Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M., für ihre Anregungen bei der Durchsicht des Manuskripts. Dieser Beitrag basiert auf der Masterarbeit Renelt, Das steuerliche Instrument des Verlustrücktrags im Lichte der COVID-19-Gesetzgebung (WU Wien, 2020).

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