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Der Liquidationssanierungsplan11Ergänzte Fassung des Vortrags, den der Verfasser am 21. 1. 2014 in Linz im Rahmen der vom Verein "Interessengemeinschaft Sanierungsrecht" und Univ.-Prof. Dr. Alfred Burgstaller veranstalteten Vortragsreihe "Insolvenzrecht und Sanierung" gehalten hat. Der Vortragsabend stand unter dem Titel: "Der Treuhandsanierungsplan: Vom überwachten Sanierungsplan zum Verwertungsplan".

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Hubertus SchumacherZIK 2014/63ZIK 2014, 57 Heft 2 v. 30.4.2014

Das Insolvenzrecht ist flexibler, als man meint: Sanierungspläne müssen nicht allein aus dem laufenden Geschäft oder aus Liquiditätszuschüssen Dritter erfüllt werden. Das Insolvenzrecht hat schon seit vielen Jahrzehnten auch jener Fälle gedacht, in denen der Schuldner die mit den Gläubigern vereinbarte Quote durch Verwertung seines Vermögens begleichen will. In diesem Fall kann der Schuldner den sog Liquidationssanierungsplan beantragen.

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