Das Insolvenzrecht ist flexibler, als man meint: Sanierungspläne müssen nicht allein aus dem laufenden Geschäft oder aus Liquiditätszuschüssen Dritter erfüllt werden. Das Insolvenzrecht hat schon seit vielen Jahrzehnten auch jener Fälle gedacht, in denen der Schuldner die mit den Gläubigern vereinbarte Quote durch Verwertung seines Vermögens begleichen will. In diesem Fall kann der Schuldner den sog Liquidationssanierungsplan beantragen.