Zur Bildung einer Gruppe gem§ 9 KStGist es notwendig, dass der Gruppenträger bei der Finanzverwaltung einen Gruppenantrag einbringt1). Dieser Gruppenantrag wirft eine Vielzahl von gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen auf, deren Klärung im Rahmen dieses Beitrages gemeinsam mit einem weiteren in der nächsten Ausgabe versucht werden soll.