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Der Europäische Vollstreckungstitel

ZIK aktuellKatja Sima, LL.M.ZIK 2005/34ZIK 2005, 55 Heft 2 v. 25.4.2005

Im Jänner 2005 ist die Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel (EuVTVO)1)1)Verordnung (EG) Nr 805/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. 4. 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen, ABl EG L 143 vom 30. 4. 2004. Die VO trat am 21. 1. 2005 in Kraft, ihr materieller Teil ist jedoch erst ab dem 21. 10. 2005 anwendbar. Eine Ausnahme gilt für die Art 30-32 EuVTVO, die schon ab 21. 1. 2005 gelten. Diese beziehen sich etwa auf die Angaben zu den Rechtsbehelfen, Sprachen und Stellen, die die Mitgliedstaaten der Kommission mitzuteilen haben.) in Kraft getreten, ab 20. Oktober 2005 kommt sie praktisch zur Anwendung. Die EuVTVO ist für den Bereich des Kreditschutzes insofern von Bedeutung, als mit ihr die Vollstreckung österr Titel im europäischen Justizraum erleichtert wird. Dieser Beitrag stellt zunächst die Grundzüge des Europäischen Vollstreckungstitels (EuVT) vor. Anschließend wird auf die notwendigen Anpassungen des österr Rechts eingegangen, deren Umsetzung seitens des BMJ im Rahmen der EO-Novelle 2005 geplant ist 2)2)Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2005 - EO-Nov 2005); der Entwurf ist im Internet unter www.bmj.gv.at zugänglich. ).

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