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Der entgangene Gewinn

PraktischesBau(Rechts)LexikonManuel HolzmeierZRB 2018, XXII Heft 4 v. 1.12.2018

Wer einen Schaden in rechtswidriger und schuldhafter Weise zufügt, hat Schadenersatz zu leisten. Fraglich ist dabei, ob jede Art von Schaden ersatzfähig ist. Ganz allgemein lässt sich zunächst festhalten, dass immaterielle (ideelle) Schäden nur in Ausnahmefällen ersatzfähig sind (prominentes Beispiel: Schmerzengeld nach Körperverletzung). Mit anderen Worten: Ein Schaden muss grundsätzlich in Geld messbar sein, um ersatzfähig zu sein – man spricht vom „Vermögensschaden“.

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