Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das Abkommen tritt am 1. 2. 2006 in Kraft und ist ab 2007 anwendbar. BGBl III 2006/29, ausgegeben am 09.02.2006.