Verordnung des BMF betreffend die Entlastung von der Abzugsbesteuerung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Entlastungsverordnung)
BGBl III 2005/92, ausgegeben am 17.06.2005
Sind die Einkünfte von im Ausland ansässigen Personen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen ganz oder teilweise von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten, kann die Entlastung von der Abzugsbesteuerung gemäß § 1 VO in unmittelbarer Anwendung der DBA und unter Beachtung bestimmter Dokumentationserfordernisse (vgl § 2 bis § 4 VO) vom Vergütungsschuldner (vom Abfuhrpflichtigen) herbeigeführt werden (Entlastung an der Quelle). Der Vergütungsschuldner ist in diesem Fall verpflichtet, die Richtigkeit der Unterlassung oder Einschränkung des Steuerabzuges zu beweisen oder nach Maßgabe des § 138 BAO glaubhaft zu machen.