Unter missbräuchlicher Verwendung des Namens des Vorsitzenden eines Rechtsmittelsenates hat kürzlich ein rechtskräftig Verurteilter, dessen Berufung von eben diesem Rechtsmittelsenat keine Folge gegeben wurde, einen E-mail-Account eingerichtet. Mit Bild und Namen des Richters und dem Logo einer Parlamentspartei wurde sodann an eine Vielzahl von Personen eine gefälschte Wahlwerbung für diese Partei verschickt, in der übelste fremden-, juden- und moslemfeindliche sowie naziverherrlichende Parolen enthalten sind. Vor allem aufgrund der moslemfeindlichen Äußerungen und Beleidigungen des Propheten Mohammed müsste der Kollege unter Personenschutz gestellt werden. Die Staatsanwaltschaft leitete aufgrund der Privatanzeige des Richters zwar ein Ermittlungsverfahren gegen den Verdächtigen ein, der Kollege sah sich aber mit einer Vielzahl von Anfragen aus dem Adressatenkreis konfrontiert und musste erklären, dass diese Äußerungen nicht von ihm stammen.