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Datenübermittlung: Zulässigkeit, Unterlassungsanspruch

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/612RdW 2016, 830 Heft 12 v. 20.12.2016

DSG 2000: §§ 1, 4, 7, 32

Das Recht auf Geheimhaltung gem § 1 Abs 1 DSG 2000 beschränkt sich nicht auf personenbezogene Daten, die in einer Datei aufscheinen.Die Zulässigkeit einer Datenübermittlung setzt gem § 7 Abs 2 DSG 2000 voraus, dass

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