Die Frage nach der Höhe des Verteidigerhonorars scheint auf den ersten Blick wenige rechtliche Probleme zu beinhalten. Zumeist ist das Honorar Gegenstand einer Vereinbarung zwischen Mandant und Verteidiger. Die tiefere Auseinandersetzung mit dieser Thematik offenbart aber, dass die Dispositionsfreiheit bei Mandatsvereinbarungen im Strafverfahren nicht grenzenlos ist. Im Folgenden soll gezeigt werden, welche zivil-, standes- und strafrechtlichen Grenzen das Gesetz vorsieht bzw die Judikatur entwickelt hat.