Das österreichisch-sowjetische Doppelbesteuerungsabkommen - Anwendung auf Gebiete von Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR - ist bis auf Weiteres auf die Gebiete der nachstehenden angeführten Staaten anwendbar: Armenien, Belarus, Georgien, Kirgisistan, Moldova, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan. BMF 04 4382/10-IV/4/97 v. 03.10.1997; AÖFV 1997/245, 136. Stück, ausgegeben am 28. 11. 1997.