Mit 1. 1. 2019 ist das Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) in Kraft getreten, das nun (endlich) auch Genossenschaften eine gesellschaftsrechtliche Spaltungsmöglichkeit eröffnet. Ziel dieses Beitrages ist es, die wesentlichen Inhalte des GenSpaltG kurz darzustellen und insb die Unterschiede/Parallelen zum SpaltG und zum GenVG herauszuarbeiten.