Das BVG Nachhaltigkeit enthält ein Klimaschutzprinzip. Entgegen anderslautenden Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung ist dessen normative Kraft keineswegs gering. Richtig verstanden führt es zur Verfassungswidrigkeit klimaschädlicher Gesetze in Österreich. Es ist, pathetisch formuliert, ein schlafender Riese.