2019 wurde auf europäischer Ebene die sogenannte Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, im Folgenden kurz: RL) beschlossen. Ziel der RL ist es, zum Schutz des öffentlichen Interesses Mindeststandards zur Gewährleistung eines wirksamen HinweisgeberInnenschutzes zu schaffen, um die Rechtsdurchsetzung zu verbessern. Die Umsetzungsfrist endete am 17.12.2021. Österreich war säumig und daher wurde von der Europäischen Kommission zwischenzeitlich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nunmehr ist Österreich seinen Verpflichtungen jedoch nachgekommen und die Umsetzung erfolgte durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), welches am 25.2.2023 in Kraft getreten ist. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über das Gesetz gegeben.

