Während das Bundesvergabegesetz 2017 mit Spannung erwartet wird (der Begutachtungsentwurf soll möglicherweise noch Anfang Februar 2017 kommen), bietet es sich an, einen Blick auf die letzte, noch sehr junge Novelle1 zum Bundesvergabegesetz 2006 zu werfen, welche am 1. 3. 2016 in Kraft getreten ist. Hierbei interessiert besonders die Neuregelung des Bestangebotsprinzips. Welche Änderungen hat sie mit sich gebracht und inwiefern werden diese Festlegungen wohl in das neue Gesetz einfließen?