Am 21. 8. 2023 wurde ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2012/32, unterzeichnet. Gemäß Art X Änderungsprotokoll wird es voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2024 erstmals Wirksamkeit erlangen. Die nachstehende Übersicht enthält die wesentlichen Neuerungen im Abkommen.