Bemessung von DSGVO-Geldbußen. Der EuGH hat (erneut) klargestellt, dass bei der Berechnung von Geldbußen nach der DSGVO nicht ausschließlich auf die verantwortliche Tochtergesellschaft abzustellen ist. Bei der Berechnung kommt dem kartellrechtlichen "Unternehmensbegriff" besondere Bedeutung zu, wobei zwischen Höchstbetrag und tatsächlicher Geldbuße zu unterscheiden ist.
C-383/23ILVA A/S

