Die Zulässigkeit von Kopplungsklauseln wurde bisher nach zwei Kriterien beurteilt: Erstens anhand der Marktmacht des Unternehmens und zweitens anhand des Zugangs der Nutzer zu gleichwertigen Alternativen. Diese generalisierende Betrachtung greift jedoch zu kurz angesichts der vielschichtigen Möglichkeiten der Datenverarbeitung im privatwirtschaftlichen Kontext. Der hier vorgestellte Kriterienkatalog ermöglicht eine differenziertere Beurteilung unter Berücksichtigung des durch Art 7 Abs 4 DSGVO bezweckten Ausgleichs von Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen.

