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Kein (administrativer) Rechtsschutz für juristische Personen

die entscheidungRechtsprechungJudikaturMaximilian KröpflDako 2024/8Dako 2024, 19 - 20 Heft 1 v. 9.2.2024

Kein (administrativer) Rechtsschutz für juristische Personen. Aufgrund der Durchführungsbestimmung des § 4 Abs 1 DSG ist das Recht auf Beschwerde bei der DSB gem § 24 DSG auf natürliche Personen beschränkt. § 24 DSG enthält keine planwidrige Lücke, denn es wäre im Hinblick auf § 4 Abs 1 DSG ein Leichtes gewesen, Art 1 und 2 DSGVO auszunehmen.

W298 2261568-1

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