Zunächst ist die Frage zu klären, ob für Ihren Betrieb zwingend ein Datenschutzbeauftragter nach Art 37 Abs 1 DSGVO zu bestellen ist (s zB Schweiger, Benötigt Ihr Unternehmen ab 25. 5. 2018 einen Datenschutzbeauftragten? Dako 2017/20 oder https://kurzelinks.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

