ChatGPT erfreut sich bereits seit einigen Monaten höchster Beliebtheit, sowohl bei Privaten als auch Unternehmen. Nicht selten wird diese Beliebtheit durch überlastete Server unterstrichen. Erstellen Mitarbeiter:innen ein Nutzerkonto und geben personenbezogene Daten im Interesse des Unternehmens ein, ergeben sich daraus Fragen zur Zurechnung der Verantwortung, wer Vertragspartei ist und inwiefern diese Daten dem Anspruch der Geheimhaltung genügen.

