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In Schulen darf Datensicherheit kein Zufall sein!

der praxisbeitragAufsatzDominik HeideggerDako 2023/3Dako 2023, 4 - 6 Heft 1 v. 16.2.2023

Bildungseinrichtungen nutzen nicht erst seit der Corona-Pandemie Software und Apps für die Organisation des Schulalltags. Die dort verarbeiteten personenbezogenen Daten von Schüler*innen, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften unterliegen besonderen Schutzmaßnahmen durch die DSGVO und verpflichten die Bildungseinrichtung und den Software-Hersteller zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen sensiblen Informationen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die technischen Standards und Datensicherheitsmaßnahmen, die zum Schutz der Daten zur Anwendung kommen.

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