Zur Erfüllung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz laut § 10 COVID-19-BMV BGBl II 2022/34 waren Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zum Nachweis der Pflichterfüllung gegenüber der Gesundheitsbehörde wurden der Name des kontrollierten Arbeitnehmers sowie eine Zeitangabe in Listen erfasst.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

