"Medienprivileg": Aufhebung des § 9 Abs 1 DSG. Der VfGH hob das Medienprivileg wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Datenschutz gem § 1 Abs 1 DSG auf. Der undifferenzierte Ausschluss der Anwendung aller (einfachgesetzlichen) Regelungen des DSG sowie einer Reihe von Kapitel der DSGVO widerspricht einer sachgerechten Abwägungspflicht.
G 287/2022

