Ziel der Checkliste ist es, die Unternehmen bei der Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen zu unterstützen. Die EK hat dazu neue EU-Standardvertragsklauseln beschlossen. Die Bedeutung des internationalen Datenverkehrs zeigt sich auch am hohen Bußgeldrahmen.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

