Zum Schutz von Hinweisgebenden müssen auch alle Informationen geschützt werden, die ihre Identität indirekt offenbaren. Solche Informationen befinden sich oft in Logdateien von IT-Systemen. Beachtet werden müssen nicht nur die unmittelbaren Logdateien des Hinweisgebersystems, sondern auch jene, die beim normalen Betrieb der IT-Landschaft oder für die Aufrechterhaltung ihrer Sicherheit anfallen.

