Der Betriebsrat (BR) bedient sich heutzutage digitaler Informations- und Kommunikationsmittel. Damit wird der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet, in aller Regel werden nämlich personenbezogene/personenbeziehbare Daten verarbeitet. Welche Fragen stellen sich für den BR, wenn er als Datenverarbeiter tätig ist?
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

